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Bestattungsvorsorge
Individuelle Wünsche für die eigene Bestattung im Testament festzu-
legen, ist der völlig falsche Weg, denn in den meisten Fällen wird das
Testament erst nach der Trauerfeier eröffnet. Um eventuelle Wünsche
zu berücksichtigen, die vorher nicht bekannt waren, ist es dann zu spät.
Viele Menschen sind z.B. der Meinung, dass es ausreichend wäre, einen
Sparvertrag oder ein Sparbuch speziell für die Bestattung anzulegen.
Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Sollte einmal der Fall eintreten,
dass man zu einem Pflegefall wird, so muss man zunächst mit seinem
gesamten eigenen Vermögen für die anfallenden Kosten aufkommen,
und dazu gehören auch Guthaben aus Sparverträgen. Immer mehr ver-
antwortungsbewusste Menschen schließen zu Lebzeiten einen Bestat-
tungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen. In diesem
Vorsorgevertrag wird die Ausführung der dereinstigen Bestattung genau
festgelegt. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Werk-
vertrag. Der Wunsch des betroffenen Menschen, für seine Bestattung
selbst zu sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den
Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen.
Rechtsmedizinische Besonderheit
Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, sollten unbedingt Vorsor-
ge treffen. Ohne Vorsorgevertrag, wird nämlich im Bundesland Bremen
die Bestattung von der Rechtsmedizin angeordnet. Hierbei wird keine
Rücksicht auf Aussagen z. B. von Freunden oder Nachbarn genommen. Die
Rechtsmedizin ordnet eine Feuerbestattung an mit anschließender Beiset-
zung in einem anonymen Gräberfeld. Diese Vorgehensweise ist nur durch
einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Bestatter zu verhindern.
Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin
Friedrich-Karl-Straße 55, 28205 Bremen, Tel. 497-44 00, Fax 497-44 50
Bremer „Letztes Geleit“
Die Initiative „Letztes Geleit“ der Anneliese-Loose-Hartke-Stiftung be-
steht etwa aus einem Dutzend Frauen und Männern. An jedem ersten
Montag im Monat, bei jedem Wetter, begleiten sie Verstorbene ohne
Angehörige auf demWeg zur Grabstätte. Sie folgen dabei einemWagen
mit mehreren Urnen, in denen die Überreste einsam Verstorbener ruhen.
Das spezielle Serviceangebot „Dauergrabpflege“ vieler Friedhofsgärtner
können Sie flexibel nach Ihren individuellen Wünschen ausgestalten.
Ein Vertrag über Dauergrabpflege gewährleistet die sorgfältige und
fachgerechte Pflege des ihnen anvertrauten Grabes für einen bestimm-
ten Zeitraum.
Sind Sie nur zeitlich vorübergehend verhindert, sich um eine Grabstelle
selbst zu kümmern, z.B. wegen Krankheit oder urlaubsbedingter Abwe-
senheit, so können Sie auch eine sogenannte „Gießpflege“ mit einem
Friedhofsgärtner vereinbaren.
I H R E P E R S Ö N L I C H E
B E S TAT T U N G S V O R S O R G E
BEERDIGUNGS-INSTITUT
BISCHOFF
28779 Bremen-Blumenthal
Lüssumer Straße 101
69 05 40
bischoff@gebr-stubbe.deBEERDIGUNGS-INSTITUT
kathmeyer
28757 Bremen-Vegesack
Gerhard-Rohlfs-Straße 51
66 48 38
kathmeyer@gebr-stubbe.de www.gebr-stubbe.deIm Memoriam-Garten in Blumenthal wurde gärtnerisch eine
Küstenlandschaft nachempfunden.