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Ascheverstreuung in Bremen erlaubt
Seit Jahresbeginn 2015 gilt in Bremen ein geändertes Bestattungsge-
setz. Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass damit die Verstreuung
von Asche der Verstorbenen erlaubt ist – und das auch außerhalb eines
Friedhofs, so z. B. im privaten Garten.
Die Genehmigung dafür ist aber an einige, sehr strikte Auflagen ge-
bunden. So muss beispielsweise die verstorbene Person ihren Haupt-
wohnsitz in Bremen gehabt haben. Weiterhin muss die verstorbene
Person schriftlich einen Ausstreuungsort und einen Totenfürsorgebe-
rechtigten bestimmt haben, der die Ascheverstreuung spätestens nach
zwei Wochen gegenüber der zuständigen Behörde eidesstattlich ver-
sichert. Außerdem muss der Grundstückseigentümer der Verstreuung
schriftlich zustimmen, und die Ausbringung darf nicht entgeltlich sein.
Das Bremische Gesetz folgt damit demWunsch vieler Menschen, selbst
zu bestimmen, was mit ihrer Totenasche passiert. Der Friedhofszwang
ist somit entsprechend aufgehoben.
stellen. Der Bremer Memoriam-Garten wurde wie eine kleine Dünen-
landschaft gestaltet. Friedhofsgärtner Henry Claussen, Steinmetz Guido
Kahnert, die Kirchengemeinde und die Nordwestdeutsche Treuhandstelle
für Dauergrabpflege haben für dieses Projekt zusammengearbeitet. Eine
der Besonderheiten des Memoriam-Gartens: Das Gräberfeld ist fließend.
Kein Grab ist vom anderen durch Steineinfassungen getrennt. Kunst-
volle oder schlichte (je nach Wunsch) Grabmale tragen den Namen des
Verstorbenen. Die Grabanlage wird vom Friedhofsgärtner anspruchsvoll
gestaltet sowie ganzjährig intensiv und professionell gepflegt. Neben
der gärtnerischen Bepflanzung wird die Anlage durch Sitzgelegenheiten,
Kunstgegenstände oder Wasseranlagen zu einem angenehmen Ort, der
der Seele gut tut und bei der Trauerarbeit hilft. Der Memoriam-Garten
bietet ein Rund-um-Sorglos-Paket ohne Pflegeverpflichtung für die An-
gehörigen. Die Dauergrabpflege wird bei Vertragsabschluss auf 20 bis
30 Jahre zu einem festen Preis erworben. Die Gelder werden von der
Nordwestdeutschen Treuhandstelle für Dauergrabpflege verwaltet, die
auch Vertragspartner des Auftraggebers ist.
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