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Ascheverstreuung in Bremen erlaubt

Seit Jahresbeginn 2015 gilt in Bremen ein geändertes Bestattungsge-

setz. Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass damit die Verstreuung

von Asche der Verstorbenen erlaubt ist – und das auch außerhalb eines

Friedhofs, so z. B. im privaten Garten.

Die Genehmigung dafür ist aber an einige, sehr strikte Auflagen ge-

bunden. So muss beispielsweise die verstorbene Person ihren Haupt-

wohnsitz in Bremen gehabt haben. Weiterhin muss die verstorbene

Person schriftlich einen Ausstreuungsort und einen Totenfürsorgebe-

rechtigten bestimmt haben, der die Ascheverstreuung spätestens nach

zwei Wochen gegenüber der zuständigen Behörde eidesstattlich ver-

sichert. Außerdem muss der Grundstückseigentümer der Verstreuung

schriftlich zustimmen, und die Ausbringung darf nicht entgeltlich sein.

Das Bremische Gesetz folgt damit demWunsch vieler Menschen, selbst

zu bestimmen, was mit ihrer Totenasche passiert. Der Friedhofszwang

ist somit entsprechend aufgehoben.

stellen. Der Bremer Memoriam-Garten wurde wie eine kleine Dünen-

landschaft gestaltet. Friedhofsgärtner Henry Claussen, Steinmetz Guido

Kahnert, die Kirchengemeinde und die Nordwestdeutsche Treuhandstelle

für Dauergrabpflege haben für dieses Projekt zusammengearbeitet. Eine

der Besonderheiten des Memoriam-Gartens: Das Gräberfeld ist fließend.

Kein Grab ist vom anderen durch Steineinfassungen getrennt. Kunst-

volle oder schlichte (je nach Wunsch) Grabmale tragen den Namen des

Verstorbenen. Die Grabanlage wird vom Friedhofsgärtner anspruchsvoll

gestaltet sowie ganzjährig intensiv und professionell gepflegt. Neben

der gärtnerischen Bepflanzung wird die Anlage durch Sitzgelegenheiten,

Kunstgegenstände oder Wasseranlagen zu einem angenehmen Ort, der

der Seele gut tut und bei der Trauerarbeit hilft. Der Memoriam-Garten

bietet ein Rund-um-Sorglos-Paket ohne Pflegeverpflichtung für die An-

gehörigen. Die Dauergrabpflege wird bei Vertragsabschluss auf 20 bis

30 Jahre zu einem festen Preis erworben. Die Gelder werden von der

Nordwestdeutschen Treuhandstelle für Dauergrabpflege verwaltet, die

auch Vertragspartner des Auftraggebers ist.

Bank zum Verweilen in Knoops Park.