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Bestattungsvorsorge

Individuelle Wünsche für die eigene Bestattung im Testament festzu-

legen, ist der völlig falsche Weg, denn in den meisten Fällen wird das

Testament erst nach der Trauerfeier eröffnet. Um eventuelle Wünsche

zu berücksichtigen, die vorher nicht bekannt waren, ist es dann zu spät.

Viele Menschen sind z.B. der Meinung, dass es ausreichend wäre, einen

Sparvertrag oder ein Sparbuch speziell für die Bestattung anzulegen.

Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Sollte einmal der Fall eintreten,

dass man zu einem Pflegefall wird, so muss man zunächst mit seinem

gesamten eigenen Vermögen für die anfallenden Kosten aufkommen,

und dazu gehören auch Guthaben aus Sparverträgen. Immer mehr ver-

antwortungsbewusste Menschen schließen zu Lebzeiten einen Bestat-

tungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen. In diesem

Vorsorgevertrag wird die Ausführung der dereinstigen Bestattung genau

festgelegt. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Werk-

vertrag. Der Wunsch des betroffenen Menschen, für seine Bestattung

selbst zu sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den

Totenfürsorgepflichten und -rechten der nächsten Familienangehörigen.

Rechtsmedizinische Besonderheit

Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, sollten unbedingt Vorsor-

ge treffen. Ohne Vorsorgevertrag, wird nämlich im Bundesland Bremen

die Bestattung von der Rechtsmedizin angeordnet. Hierbei wird keine

Rücksicht auf Aussagen z. B. von Freunden oder Nachbarn genommen. Die

Rechtsmedizin ordnet eine Feuerbestattung an mit anschließender Beiset-

zung in einem anonymen Gräberfeld. Diese Vorgehensweise ist nur durch

einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Bestatter zu verhindern.

Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin

Friedrich-Karl-Straße 55, 28205 Bremen, Tel. 497-44 00, Fax 497-44 50

Bremer „Letztes Geleit“

Die Initiative „Letztes Geleit“ der Anneliese-Loose-Hartke-Stiftung be-

steht etwa aus einem Dutzend Frauen und Männern. An jedem ersten

Montag im Monat, bei jedem Wetter, begleiten sie Verstorbene ohne

Angehörige auf demWeg zur Grabstätte. Sie folgen dabei einemWagen

mit mehreren Urnen, in denen die Überreste einsam Verstorbener ruhen.

Das spezielle Serviceangebot „Dauergrabpflege“ vieler Friedhofsgärtner

können Sie flexibel nach Ihren individuellen Wünschen ausgestalten.

Ein Vertrag über Dauergrabpflege gewährleistet die sorgfältige und

fachgerechte Pflege des ihnen anvertrauten Grabes für einen bestimm-

ten Zeitraum.

Sind Sie nur zeitlich vorübergehend verhindert, sich um eine Grabstelle

selbst zu kümmern, z.B. wegen Krankheit oder urlaubsbedingter Abwe-

senheit, so können Sie auch eine sogenannte „Gießpflege“ mit einem

Friedhofsgärtner vereinbaren.

I H R E P E R S Ö N L I C H E

B E S TAT T U N G S V O R S O R G E

BEERDIGUNGS-INSTITUT

BISCHOFF

28779 Bremen-Blumenthal

Lüssumer Straße 101

69 05 40

bischoff@gebr-stubbe.de

BEERDIGUNGS-INSTITUT

kathmeyer

28757 Bremen-Vegesack

Gerhard-Rohlfs-Straße 51

66 48 38

kathmeyer@gebr-stubbe.de www.gebr-stubbe.de

Im Memoriam-Garten in Blumenthal wurde gärtnerisch eine

Küstenlandschaft nachempfunden.