Previous Page  152 / 164 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 152 / 164 Next Page
Page Background

152

anonymen Gräberfeld an. Später ermittelten Angehörigen werden die

Kosten der Bestattung dann in Rechnung gestellt.

Die Durchführung einer Bestattung umfasst viele Einzelpunkte.

Tritt der Tod zu Hause ein, so ist zuerst der Hausarzt zu rufen. Die-

ser stellt den Totenschein aus. Danach rufen Sie einen Bestatter. In

Krankenhäusern und Alten- oder Pflegeheimen kümmert sich auch das

Personal darum.

Dann sind folgende Fragen zu klären:

Welche Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung)

wird gewünscht?

Wo soll die Beisetzung (Familiengrab, anonymes Grab,

auf See oder im Wald) stattfinden?

Wo und wie soll die Trauerfeier ausgerichtet werden?

Soll eine Anzeige in der Zeitung erscheinen und sollen

private Anzeigen verschickt werden?

Wer spricht?

Welche Institutionen müssen benachrichtigt werden?

Wer trägt die Kosten?

All diese Fragen besprechen Sie mit Ihrem Bestatter. Dieser berät Sie und

koordiniert Ihre Wünsche zu Art und Gestaltung der Bestattung. Für die

Bestattung werden folgende Unterlagen des/r Verstorbenen benötigt:

bei Ledigen die Geburtsurkunde,

bei Verheirateten die Heiratsurkunde,

bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil mit

Rechtskraftvermerk,

bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten,

die Versichertenkarte,

die Rentennummern,

Sterbegeldversicherungspolicen (soweit vorhanden).

Trauertreff

Wer einen nahestehenden Menschen verloren hat, dessen Verlust

einschneidend ist und das eigene Leben völlig verändert, der ist mit

dieser neuen Situation schnell überfordert. Schmerz, Leere, Schuld und

Einsamkeit machen einem dann zu schaffen.

Todesfall

Was ist im Todesfall zu tun?

Die nachstehenden Empfehlungen sollen Ihnen helfen, im Todesfall

eines Angehörigen alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um

eine Bestattung reibungslos organisieren und gestalten zu können.

Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen haben sowohl das Recht

als auch die Pflicht, die Bestattung zu organisieren. Hat der Verstorbene

zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen oder Wünsche hinsichtlich der

Bestattung hinterlassen, so entscheiden die Angehörigen über Art und

Umfang der Bestattung. Hat der bestattungspflichtige Angehörige kein

Geld, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme

der Bestattung beim Amt für Soziale Dienste zu stellen. Wird innerhalb

von zehn Tagen kein Bestattungsauftrag an ein Bestattungsinstitut er-

teilt, ordnet die Behörde eine Feuerbestattung mit Beisetzung in einem

www.heckmann-bestattungen.de

• Preiswert und zuverlässig

• Beisetzungen auf jedem Friedhof,

Zuhause oder im

FriedWald

®

• Vorsorgeplanung und Absicherung

• Sozialbestattungen und Ratenzahlung

Jetzt beraten lassen

0421

144 11