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anonymen Gräberfeld an. Später ermittelten Angehörigen werden die
Kosten der Bestattung dann in Rechnung gestellt.
Die Durchführung einer Bestattung umfasst viele Einzelpunkte.
Tritt der Tod zu Hause ein, so ist zuerst der Hausarzt zu rufen. Die-
ser stellt den Totenschein aus. Danach rufen Sie einen Bestatter. In
Krankenhäusern und Alten- oder Pflegeheimen kümmert sich auch das
Personal darum.
Dann sind folgende Fragen zu klären:
Welche Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung)
wird gewünscht?
Wo soll die Beisetzung (Familiengrab, anonymes Grab,
auf See oder im Wald) stattfinden?
Wo und wie soll die Trauerfeier ausgerichtet werden?
Soll eine Anzeige in der Zeitung erscheinen und sollen
private Anzeigen verschickt werden?
Wer spricht?
Welche Institutionen müssen benachrichtigt werden?
Wer trägt die Kosten?
All diese Fragen besprechen Sie mit Ihrem Bestatter. Dieser berät Sie und
koordiniert Ihre Wünsche zu Art und Gestaltung der Bestattung. Für die
Bestattung werden folgende Unterlagen des/r Verstorbenen benötigt:
bei Ledigen die Geburtsurkunde,
bei Verheirateten die Heiratsurkunde,
bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil mit
Rechtskraftvermerk,
bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten,
die Versichertenkarte,
die Rentennummern,
Sterbegeldversicherungspolicen (soweit vorhanden).
Trauertreff
Wer einen nahestehenden Menschen verloren hat, dessen Verlust
einschneidend ist und das eigene Leben völlig verändert, der ist mit
dieser neuen Situation schnell überfordert. Schmerz, Leere, Schuld und
Einsamkeit machen einem dann zu schaffen.
Todesfall
Was ist im Todesfall zu tun?
Die nachstehenden Empfehlungen sollen Ihnen helfen, im Todesfall
eines Angehörigen alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um
eine Bestattung reibungslos organisieren und gestalten zu können.
Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen haben sowohl das Recht
als auch die Pflicht, die Bestattung zu organisieren. Hat der Verstorbene
zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen oder Wünsche hinsichtlich der
Bestattung hinterlassen, so entscheiden die Angehörigen über Art und
Umfang der Bestattung. Hat der bestattungspflichtige Angehörige kein
Geld, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme
der Bestattung beim Amt für Soziale Dienste zu stellen. Wird innerhalb
von zehn Tagen kein Bestattungsauftrag an ein Bestattungsinstitut er-
teilt, ordnet die Behörde eine Feuerbestattung mit Beisetzung in einem
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